Was ist Unterlassene Hilfeleistung?

Veröffentlicht am 15. December 2022. Lesedauer 4min

Unterlassene Hilfeleistung ist ein sogenanntes echtes Unterlassungsdelikt.

Die Handlung der Tat besteht daraus, dass eine Person eine gebotene Handlung unterlässt. Das Handlungsgebot ist also der Inhalt der Tat. Der Tatbestand begründet sich auf einer allgemeinen Handlungspflicht, der wir nachzukommen haben.

Außerdem ist unterlassene Hilfeleistung ein Vorsatzdelikt. Erkennt die Person, die Hilfe leisten muss, dass seine Hilfe erforderlich ist, und unterlässt diese trotz des Wissens, dann geschieht das vorsätzlich.

Was bedeutet der Paragraph 323c?

Unterlassene Hilfeleistung ist klar im Strafgesetzbuch definiert.

Du findest alles im Paragraphen 323c.

Dort steht:

Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen

(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr, oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.

Umgangssprachlich übersetzt bedeutet Punkt 1: Bemerkst du einen Unfall oder Notfall und zeigst keinerlei Reaktion, eine Art Hilfe zu leisten, begehst du eine Straftat.

Mit diesem Gesetz soll die gesellschaftliche Solidarität in Notfällen gewahrt werden.

Bist du unter den gegebenen Umständen in der Lage dazu zu helfen und es ist zumutbar, bist du verpflichtet, erste Hilfe zu leisten und anderen Menschen zu helfen.

Je nach schwere der Tat, erhältst du eine hohe Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe, die sich nach Ermessen, erhöhen kann.

Zudem erhältst du drei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister, dein Führerschein kann dir entzogen werden oder du erhältst ein Fahrverbot.

Zusätzlich zum Straftatbestand, der Unterlassenen, zieht das Fehlverhalten weitere Konsequenzen nach sich. Der Geschädigte kann Schadensersatzansprüche geltend machen, was unter Umständen eine erhebliche Summe darstellt.

Punkt 2 wurde später ergänzt und hat das Ziel, Gaffer zu bestrafen, die Helfer und Einsatzkräfte bei ihrer Arbeit behindern.

Dazu zählt unter anderem:

- versperren der Wege, durch stehen bleiben oder anhalten, insbesondere bei Gaffern, welche dadurch die Hilfsmaßnahmen erschweren

- blockieren der Rettungsgasse

- parken in Feuerwehreinfahrten

- bedrohen oder einschüchtern, der hilfeleistenden Personen

Der § 323c setzt für eine solche Behinderung dasselbe Strafmaß fest, wie für die unterlassene Hilfeleistung an sich.

Was bedeutet gemeine Gefahr?

Bei gemeiner Gefahr handelt es sich um eine bestimmte Sachlage, bei der meist Menschen einer Gefährdung unterliegen. Oft handelt es sich um eine Gefahr, durch welche das Leben, die Gesundheit oder das Eigentum einer oder mehrerer Personen bedroht ist.

Gibt es Ausnahmen bei der Unterlassenen Hilfeleistung?

Ganz klar ja. Die wichtigste Ausnahme ist die eigene Gefahr für Leib und Leben.

Zusätzlich gibt es Ausnahmen, bei denen du nicht zwingend aktive Erste-Hilfe leisten musst. Dazu zählen die Aufsichtspflicht bei Kindern oder geistig behinderten Personen sowie eine körperliche und geistige Beeinträchtigung.

Was ist aktive Erste Hilfe?

Von aktiver Erster Hilfe sprechen wir, wenn du dein erlerntes Wissen aus dem Erste-Hilfe-Kurs anwendest. Dabei kommt es nicht auf die Erfolgsaussichten der Hilfeleistung an. Einer verunglückten Person muss immer geholfen werden.

Lehnt die verletzte Person die Hilfeleistung ab, oder sind bereits andere Helfer am Unfallort, entbindet dich diese Tatsache von der Straftat der unterlassenen Hilfeleistung.

Wie vermeide ich unterlassene Hilfeleistung?

Jeder Fahrer eines Fahrzeugs im Kraftverkehr ist zu einem Erste Hilfe Kurs verpflichtet, bei dem die grundsätzlichen Erstehilfemaßnahmen vermittelt werden. Jeder muss in der Lage sein, eine stabile Seitenlage oder Herzlungenwiederbelebung durchzuführen. Nicht jeder ist physisch und psychisch in der Lage dazu, manchmal erschweren auch die gegebenen Umstände diese Maßnahmen.

Grundsätzliche ist aber jeder in der Lage den Rettungsdienst und die Polizei zu alarmieren, um Hilfe zu holen.

Ist man sich als Ersthelfer unsicher, besteht die Möglichkeit sich vom Rettungsdienst anleiten zu lassen, sobald man den Bewusstseinszustand der Person geprüft hat.

Wichtig ist ebenfalls, die aufgefundene Person zu beruhigen und von eventuellen Verletzungen abzulenken, bis die Rettungskräfte eintreffen.

Eine Person in Notlage braucht schnelle Hilfe! Hier sieht man die Durchführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW), um Leben zu retten.


Gibt es Beispiele für unterlassene Hilfeleistung?

Das bekannteste Beispiel sind Schaulustige bei Verkehrsunfällen, welche die Rettungskräfte bei der Ausübung ihrer Arbeit hindern.

Ein weiteres Beispiel finden wir bei Prügeleien. Oft wird in solchen Moment aus Angst weg geschaut und jegliches Handeln unterlassen. In solch einem Fall ist es jedoch ratsam, viele Menschen auf die Situation aufmerksam zu machen und die Polizei bzw. den Rettungsdienst zu rufen.

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