Organspendeausweis was ist das? PRIMEROS klärt Dich auf

Veröffentlicht am 22. November 2022. Lesedauer 14min

Es ist absolut legitim, wenn Menschen sich gegen eine Organ- und Gewebespende entscheiden.
Wichtig ist, dass sie sich zu Lebzeiten dafür oder dagegen aussprechen.
Um Angehörigen eine schwierige Entscheidung zu ersparen und um eine vorhandene Bereitschaft ausdrücklich festzuhalten.
Denn am Ende ermöglicht sie mehreren schwer kranken Menschen ein besseres Leben.

Worauf es bei dieser freiwilligen Wahl ankommt sowie Hintergrundinformationen,
die zur Entscheidungshilfe beitragen, hat PRIMEROS in diesem Beitrag zusammengefasst.

Ab wann ist man Organspender?

Der ausdrückliche Wille, nach dem Tod Organe oder bestimmtes Gewebe spenden zu wollen,
ist in Deutschland die Voraussetzung für eine Organentnahme.
Der bedeutendste Punkt ist für viele wohl der, wann jemand als Organspender in Frage kommt.
Das passiert neben der Zustimmung ausschließlich bei Feststellung des Hirntods.
Und diese Wahrscheinlichkeit ist ziemlich gering. Wer beispielsweise an Herzversagen stirbt,
ist als Spender nicht mehr geeignet. Und Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen die Liste der häufigsten Todesursachen an.

Aufgrund dieser geringen Wahrscheinlichkeit ist es umso dringlicher, dass Menschen, die grundsätzlich bereit sind, zu spenden, dies auch schriftlich festhalten. Denn die große Mehrheit in Deutschland befürwortet diese Art der Hilfe: Laut einer bundesweiten repräsentativen Studie aus dem Jahr 2020, stehen 82 Prozent einer Organ- und Gewebespende positiv gegenüber. Neun Prozent der Befragten sehen sie eher negativ. Manche haben Angst, frühzeitig für Tod erklärt zu werden. Dass diese Befürchtung unbegründet ist,
soll im Folgenden erläutert werden.

Es herrschen strenge gesetzliche Regelungen: Als postmortaler (das Gegenteil wäre eine Lebendspende) Organspender, kommt man nur nach der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, auch Hirntod und bei Vorliegen einer Zustimmung in Frage. Diese erfolgt in Form eines Organspendeausweises, einer Onlineeintragung ins Organspende-Register, einer Patientenverfügung oder als jene der Angehörigen.
Bei letzterer wird versucht, den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen zu ergründen.

(Alles rund um den Organspendeausweis ist am Ende des Beitrags zu finden)

Ab wann ist ein Mensch hirntot?

Aber was ist nun mit dem irreversiblen Hirnfunktionsausfall gemeint? Er bedeutet, dass keinerlei Hirnströme mehr vermerkt werden - die Gehirnfunktion also unwiederbringlich erloschen ist.
Der Hirntod ist immer eine Folge von schweren Schäden am Hirn, zum Beispiel durch Hirnblutungen, Hirntumoren sowie Schädel-Hirn-Traumata nach einem schweren Unfall.
Oder indirekt durch einen Sauerstoffmangel, wenn das Gehirn beispielsweise aufgrund eines Schlaganfalls zu stark geschädigt ist, weil es nicht mehr durchblutet wurde.

Denn unser Gehirn reagiert sehr empfindlich auf Sauerstoffmangel: Bereits nach drei Minuten ohne Sauerstoff entstehen irreparable Schäden. Diese können so schwer sein, dass das Gehirn abstirbt und seine Funktionen einstellt. Dann kommt es zum Hirntod.

Was Ersthelfer beim Auffinden einer regungslosen Person machen können, damit es gar nicht so weit kommt, ist hier zu lesen. In diesem Beitrag geht es um die Reanimation. PRIMEROS ist ein guter Ansprechpartner für Aus- und Fortbildungen in der Ersten Hilfe und gibt eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Atemkontrolle und Herzdruckmassage sowie einer effektiven Beatmung.

Aber nicht immer kommt die Hilfe früh genug: Ist die Sauerstoffversorgung zu lange unterbrochen, werden alle Bereiche des Gehirns geschädigt: Das Großhirn ist für Sinneswahrnehmungen und Erinnerung zuständig. Es steuert auch unsere Emotionen. Im Kleinhirn ist die Koordination von Bewegungsabläufen verankert, sowohl von denen des Körpers als auch von Kopf- und Augenbewegungen.
Und der Hirnstamm reguliert verschiedene Körperfunktionen wie die Atmung und ist für das Überleben des gesamten Organismus unverzichtbar.

Der Hirntod ist ein sicheres Todeszeichen beim Menschen. Es sei laut Deutschem Ärzteblatt „kein Fall bekannt, bei dem trotz korrekter Anwendung der Richtlinie gemäß § 16 Transplantationsgesetz die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls unzutreffend gewesen wäre“.

Statistik von Todesursachen der Organspender/innen



Der Hirntod muss von zwei Ärzten bestätigt werden

Die Hirntoddiagnostik wird von zwei Fachärzten unabhängig voneinander durchgeführt.
Die Untersuchungen werden im Abstand von mindestens 24 Stunden oder länger gemacht.
Außerdem dürfen die Ärzte, die den Tod feststellen, anschließend nichts mit der Organtransplantation zu tun haben. Andersherum haben Transplantationsärzte keinerlei Einfluss auf Hirntod-Diagnosen.

Ärzte erfragen erst eine Auskunft im Online-Register, wenn der Tod festgestellt wurde.
Gibt es keinen Eintrag im Register, keinen Organspendeausweis und damit keine Erklärung für oder gegen eine Entnahme der Organe, sollen an dieser Stelle die nächsten Angehörigen eine Entscheidung treffen.

Ein Organspendeausweis kann Angehörige im Trauerfall entlasten

Dies ist durch die Situation sowieso schon eine emotional belastende Entscheidung.
Zusätzlich wird sie aber dadurch erschwert, dass Hirntote den Anschein erwecken, noch am Leben zu sein. Denn die Herz-Kreislauf-Funktion der Patienten wird durch Maschinen künstlich aufrechterhalten.
Dadurch werden alle Organe weiterhin durchblutet und für eine gewisse Zeit mit Sauerstoff versorgt.
Der Brustkorb hebt und senkt sich durch die künstliche Beatmung und sogar ein Herzschlag ist vorhanden. Aber eine Rückkehr ins Leben ist in diesem Zustand ausgeschlossen.
Enzyme zersetzen das Gehirngewebe zunehmend.

Die Wichtigkeit einer Entscheidung

Jeder hat in Deutschland das Recht, sich nicht entscheiden zu müssen.
Wie schön ist es daher, sich Gedanken machen zu dürfen und eine Entscheidung treffen zu können!
PRIMEROS ist an dieser Stelle wichtig anzumerken, dass keine Verpflichtung zur Entscheidung formuliert werden soll. Als offene, freie Gesellschaft dürfen wir selbst wählen, ob wir uns damit befassen oder nicht und das ist OK so. Aus diesem Grund wird Aufklärungsarbeit geleistet, statt Reklame gemacht.
Dieser Artikel soll einen Beitrag dazu leisten.

Gründe für eine Transplantation

Warum dringend Organ- und Gewebespender gesucht werden, hat den Hintergrund, dass die verschiedensten Erkrankungen und Unfälle dafür sorgen, dass Betroffene auf Spenderorgane und -gewebe angewiesen sind. Die Transplantation stellt dann eine Form der Behandlung dar.
Und kann das Leben der Empfänger komplett verändern, zum Besseren machen oder erhalten.
Wer sich für eine Organspende entscheidet, kann gleich mehreren Menschen, die auf eine Transplantation warten, helfen.

In Zahlen ausgedrückt gab es im Jahr 2021, 933 postmortale Organspender in Deutschland.
Im Vorjahr waren es 20 weniger.
Auf den Wartelisten für ein Spenderorgan stehen jährlich aber um die 8.500 Menschen.

Was wird bei der Gewebespende gespendet?

Transplantierbare Gewebe, die von einem Menschen auf einen anderen übertragen werden können,
sind die Fruchtblase, Augenhornhaut, Herzklappen, Blutgefäße sowie Knochen oder Haut.
Gewebe können als Lebendspende oder postmortal gespendet werden.

Der Unterschied zur Organspende ist, dass für eine postmortale Gewebeentnahme kein Hirntod festgestellt werden muss. Schon nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand, der mehr als drei Stunden zurückliegt, ist eine Gewebespende möglich. Das entsprechende Gewebe wird anschließend konserviert, zwischengelagert und in Gewebebanken gesammelt, bis sich ein geeigneter Empfänger findet. Eine solche Spende kann Leben retten, die Lebensbedingungen Betroffener erheblich verbessern oder zu Forschungszwecken genutzt werden.

Welche Organe können gespendet werden?

Gespendet werden kann das Herz, Lunge, Nieren, Bauchspeicheldrüse und der Darm.
Bei einer Lebendorganspende kann außer einer Niere auch ein Teilstück der Leber gespendet werden.

Wer kommt nicht als Organspender in Frage?

Wer an einer Krebserkrankung, Infektion oder HIV leidet, kommt nicht als potenzieller Organspender in Frage. Oft ist es bei anderen Erkrankungen eine Einzelfallentscheidung der Ärzte. Die zu transplantierenden Organe sollten aber generell gesund sein. Eine feste Altershöchstgrenze für Organspender gibt es nicht.
Das biologische Alter der Organe ist entscheidend, sie werden vor der Entnahme untersucht.

Wer kommt auf die Warteliste für ein Spenderorgan?

„Organspende schenkt Leben“ steht auf dem Organspendeausweis. Dabei ist das Schenken wörtlich zu nehmen. Denn Organe dürfen nur freiwillig und unentgeltlich gespendet werden. Rechtsgeschäfte, die auf Gewinn ausgerichtet sind, sprich Organhandel, sind verboten.

Die Richtlinien der Bundesärztekammer sind sehr streng. Da mehr Organe benötigt als gespendet werden, kommen schwer kranke Patienten, die aus medizinischen Gründen auf eine Organtransplantation angewiesen sind, auf Wartelisten. Das sind Menschen, deren Gesundheitszustand sehr kritisch und lebensbedrohlich ist. Zum Beispiel endgültiges Organversagen bei Niere, Herz, Lunge und Bauchspeicheldrüse oder eine schwer geschädigte Leber.

Die Erfolgsaussicht einer Operation bestimmt die Aufnahme auf die Warteliste. Außerdem ausschlaggebend ist die Notwendigkeit einer Transplantation für das Überleben eines Patienten sowie die Auswirkung auf deren Lebensqualität an sich.

Folgende weitere Kriterien für eine Vergabe gelten für Menschen auf der Warteliste:

  • die Blutgruppe zwischen Organspender und -empfänger muss identisch sein

  • Zellmerkmale sollten bei bestimmten Organen übereinstimmen, damit die Wahrscheinlichkeit wächst, besser vom Empfänger angenommen zu werden

  • die medizinische Dringlichkeit spielt eine wichtige Rolle und wird durch Ärzte eingestuft

  • Größe und Gewicht sollten möglichst übereinstimmen

  • die sogenannte Konservierungszeit beschreibt die Dauer, bis das Organ zum Empfänger gebracht werden kann

  • die Wartezeit eines Patienten wird berücksichtigt


Wie lange dauert die Wartezeit auf ein Spenderorgan?

Aus oben genannten Gründen ist pauschal nicht zu beantworten, wie lange Patienten auf der Warteliste stehen, bis sie ein geeignetes Spenderorgan bekommen. Es gibt neben den medizinischen Unterschieden auch jene bei den Organen an sich. Die Nachfrage nach einer neuen Niere ist mit großem Abstand am höchsten und führt dementsprechend zu einer längeren Wartezeit.

Zwischen 7.000 und 8.000 Menschen stehen jährlich auf der Warteliste für eine Nierentransplantation.
Davon können nur 2.000 bis 3.000 durchgeführt werden. Die Wartezeit beträgt hier zwischen drei bis vier Jahre oder länger. In dieser Zeit müssen die Patienten zur Dialyse.

Aber die Möglichkeit der Dialyse besteht für Menschen, die beispielsweise auf ein Spenderherz warten, nicht. Wer ein Herz braucht und lange warten muss, hat ein erhöhtes Risiko zu sterben, bevor ein entsprechender Spender gefunden wird.

Ein weiterer Grund für lange Wartezeiten ist, dass immer noch viele Menschen, die grundsätzlich zur Organspende bereit sind, keinen Organspendeausweis besitzen.
Dadurch stehen deutlich weniger Spender zur Verfügung, als benötigt.

Wer kommt nicht auf die Warteliste für ein Spenderorgan?

Wer an einer nicht heilbaren Krankheit leidet, kommt nicht auf eine Warteliste.
Auch Patienten mit Krankheiten, die ein lebensbedrohliches Risiko bei der Transplantation oder
für deren Erfolg darstellen, scheiden aus.

Wer ist für die Verteilung der Organe zuständig?

Wer auf einer Warteliste steht, bekommt keine Garantie auf ein Organ, dies wäre unmöglich.
Eurotransplant ist eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in den Niederlanden und vermittelt und koordiniert den Austausch aller Spenderorgane unter den acht kooperierenden Staaten:
Diese sind neben Deutschland und der Niederlande, Österreich, Luxemburg, Belgien, Kroatien, Slowenien und Ungarn.

Ein Computersystem von Eurotransplant filtert die bestimmten Kriterien. Transplantationszentren übernehmen dann deren Verteilung. In Deutschland gibt es ca. 50 solcher Transplantationszentren.
Sie sind auf die Übertragung bestimmter Spenderorgane spezialisiert und verantwortlich für die Wartelistenführung, die Organübertragung sowie die gesamte Betreuung vor und nach der Transplantation.

Leben mit dem Spenderorgan und Erfolgsaussichten einer Transplantation

Der Körper des Organempfängers muss nach der OP das Organ annehmen. Regelmäßige ärztliche Kontrollen und die Einnahme bestimmter Medikamente unterstützen diesen Prozess und sollen verhindern, dass es abgestoßen wird. Eine Garantie dafür gibt es aber nicht.

Gesetzliche Regelungen zur Organspende in Deutschland

Entscheidet sich jemand weder für oder gegen das Organspenden, dann hat das zunächst keine weiteren Folgen für denjenigen. Niemand ist in Deutschland automatisch Spender
(wie in den meisten anderen Ländern Europas). Der Staat respektiert im Rahmen dieser Entscheidungslösung die Wahl eines jedes einzelnen und auch, wenn keine Wahl getroffen wird.
Bemerkbar macht sich das statistisch gesehen schon: Deutschland bekommt als einziges Land in der EU mehr Organe als es spendet.
Und die Wartelisten auf Spenderorgane sind lang: 8.500 Menschen stehen hierzulande auf den Wartelisten für ein Spenderorgan.

Was passiert, wenn man im Ausland verstirbt?

Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes, in dem man sich gerade befindet. Daher ist es bei Reisen ratsam, den Organspendeausweis (am besten in der jeweiligen Landessprache) bei sich zu tragen. Damit die persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organspende auch im Ausland verstanden wird.

Wie ist die Organspende in anderen europäischen Ländern geregelt?

Es wird unterschieden zwischen der Entscheidungslösung, wie sie einzig in Deutschland existiert, einer erweiterten Zustimmungslösung sowie der Widerspruchslösung. Letztere ist europaweit am meisten verbreitet, wie auf der Grafik der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu sehen ist.

Infografik der BZgA



Das Wort „Widerspruchslösung“ erklärt es eigentlich schon: Widersprechen Menschen zu Lebzeiten einer Organspende ausdrücklich (zum Beispiel in einem Widerspruchregister), kommen sie bei Feststellung ihres Todes nicht als Organspender in Frage. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Bürger automatisch potenzielle Organspender sind, wenn kein solcher Widerspruch existiert und bei ihnen der Hirntod festgestellt wird.

Österreich praktiziert diese Regelung seit 1978. Die Anzahl an Österreichern, denen nach Feststellung eines Hirntods Organe und/oder Gewebe entnommen wird, ist fast doppelt so hoch wie in Deutschland.

Die mit Abstand größte Spendenbereitschaft haben Spanier. Sie führen nicht nur EU-weit das Ranking an, sondern sind gemessen an der durchschnittlichen Anzahl postmortaler Organspender je Millionen Einwohner (40,2) nach den USA (41,9) weltweit die größten Organspender. Vielen Menschen wird dadurch ein besseres Leben ermöglicht. Natürlich müssen die Werte von Spender und Empfänger ähnlich sein, damit es ein Match gibt. Die Wahrscheinlichkeit hierfür steigt aber bei der Widerspruchslösung, da mehr Menschen ihre Organe spenden.

Statistik der durchschnittlichen Anzahl von postmortalen Organspender/innen


Eine erweiterte Zustimmungslösung bedeutet, dass bei fehlender Zustimmung die nächsten Angehörigen im Fall der Fälle gebeten werden, über eine Organ- und/oder Gewebespende zu entscheiden.
Sie gilt in den Ländern Island, Irland, Nordirland, Dänemark, Litauen, der Schweiz und Rumänien.

Unsere Entscheidungslösung ist eine Abwandlung der Zustimmungslösung.
Die Entscheidungsfindung wird zusätzlich durch Aufklärung und Informationengabe unterstützt und begleitet. Dabei muss sie aber ergebnisoffen bleiben. Jeder darf selbst wählen, was das Richtige für einen ist.
Es gibt den Tag der Organspende, der wiederkehrend auf die Thematik aufmerksam machen soll und zusätzlich größere und kleinere Aktionen von Länderinitiativen und Selbsthilfegruppen vor Ort, wie die Aktion geschenkte Lebensjahre.

Es gibt ein Infotelefon zur Organspende

Auf dem Organspendeausweis ist die gebührenfreie Nummer des Organspende Infotelefons
0800 / 90 40 400
vermerkt. PRIMEROS hat mit einer Mitarbeiterin des Infotelefons gesprochen und sich nach den häufigsten Fragen der Anrufenden erkundigt. Zum Beispiel die Frage nach einer Altersbegrenzung, um als Spender in Frage zu kommen oder mit welchen Vorerkrankungen man dies nicht tut.
Es herrsche noch großer Aufklärungsbedarf über den Hirntod und den Unterschied zum Koma.
Der Appell der Mitarbeiterin beim Infotelefon ist eindeutig: „Haben Sie keine Angst, Fragen zu stellen.
Es ist wichtig, sich damit zu beschäftigen und es darf kein Tabuthema sein.“

Auch PRIMEROS findet, dass alle Fragen, die im Rahmen der Organspende aufkommen, gestellt und beantwortet werden sollen. Dann spricht auch nichts gegen den Besitz eines Organspendeausweises.
Diesen kann man hier bestellen.

Beispiel Bild eines ausgefüllten Organspendeausweises



Alles rund um den Organspendeausweis

Als Plastikkarte in der Größe eines Personalausweises kann man den Organspendeausweis im Portemonnaie stets bei sich tragen. Auf der Vorderseite zu lesen ist der Vermerk, dass es sich um § 2 des Transplantationsgesetzes handelt. Dabei geht es um die Erklärung zur Organ- und Gewebespende.
Der Besitzer des Ausweises trägt seinen vollständigen Namen sowie das Geburtsdatum und die aktuelle Adresse ein.

Auf der Rückseite kreuzt er jenen Punkt an, der nach eigener, gewissenhafter Überlegung seinen Wunsch widerspiegelt. Das ist entweder die Einwilligung oder das Widersprechen oder die Nennung einer Person,
die entscheiden soll, für den Fall, das nach dem Tod eine Spende von Organen und/oder Geweben zur Transplantation in Frage kommt. Dem Besitzer des Ausweises steht sogar frei anzukreuzen,
welche Organe und/oder Gewebe nicht entnommen werden sollen.

Was kann man beim Organspendeausweis ankreuzen?

Im Detail ist auf dem Ausweis einer der folgenden Punkte anzukreuzen:

  • JA, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden.

  • JA, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe:

  • JA, ich gestatte dies, jedoch nur für folgende Organe/Gewebe:

  • NEIN, ich widerspreche einer Entnahme von Organen oder Geweben.

  • Über JA oder NEIN soll dann folgende Person entscheiden: Name, Vorname, Telefonnummer, Straße, Postleitzahl und Wohnort.

Darunter ist Platz für „Anmerkungen und besondere Hinweise“. Datum und Unterschrift, fertig.

In aktuell 29 Sprachen steht der Organspendeausweis zum Downloaden und Ausdrucken zur Verfügung oder kann kostenlos per Post zugeschickt werden unter:
https://www.organspende-info.de/organspendeausweis-download-und-bestellen/.

Zu finden sind Organspendeausweise zudem in Arztpraxen und Apotheken. PRIMEROS rät, dort einfach mal nachzufragen.

Beispiel Bild eines unausgefüllten Organspendeausweises



Ab welchem Alter gilt der Organspendeausweis?

Bereits 14-Jährige können einer Spende widersprechen. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr kann die Einwilligung zur Organ- und/oder Gewebespende erklärt werden.

Die Entscheidung lässt sich neben dem Ausweis aber auch in einem Organspende-Register oder einer Patientenverfügung festhalten. Darüber hinaus kann man in Gesprächen mit Angehörigen den eigenen Wunsch ebenfalls äußern.

Weitere Informationen auf www.organspende-info.de

Auf www.organspende-info.de sind zahlreiche weitere Informationen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Die BZgA möchte ergebnisoffen und unabhängig informieren und beim Treffen der persönlichen Entscheidung unterstützen.

PRIMEROS möchte, dass alle Fragen, die im Rahmen der Organspende aufkommen, gestellt und beantwortet werden sollen. Dann spricht auch nichts gegen den Besitz eines Organspendeausweises. Denn ganz egal, welche Entscheidung jeder einzelne vor seinem Ende trifft: Sich frühzeitig Gedanken über das Thema Organspende zu machen, kann niemandem schaden. Im Gegenteil.




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