Änderung für Autofahrer – Verbandkasten braucht zusätzlich zwei medizinische Masken

Veröffentlicht am 17. October 2022. Lesedauer 5min

Einen KFZ-Verbandkasten im Auto dabei zu haben ist das A und O, wenn es darum geht, bei einem Unfall Erste Hilfe zu leisten. Der Inhalt des Notfallsets ist klar vorgegeben. Was viele aber nicht wissen – schon seit dem 1. Februar 2022 gibt es eine wichtige Änderung: Das deutsche Normungsinstitut DIN hat Gesichtsmasken neu in die Verbandkasten-Norm DIN 13164 aufgenommen. Das Erste-Hilfe-Material muss also um zwei medizinische Masken erweitert werden. Genauere Infos rund um das Thema gibt`s in diesem Beitrag.

Abgesehen von den zehn Euro Bußgeld, das einem die Polizei bei einer Verkehrskontrolle für einen fehlenden oder abgelaufenen Verbandkasten aufdrücken kann, ist es generell wichtig, stets Verbandmaterial bei sich zu führen. Nicht auszudenken, wie es wäre, hätte man bei einem Unfall nicht alles Nötige dabei. In einem guten Erste-Hilfe-Kurs wird allen Teilnehmern beigebracht, was in einen Verbandkasten gehört und wie man mit dem Material umgeht.

Was muss aktuell im Verbandskasten drin sein?

Stets ist die Rede vom Verbandkasten. So ein „Kasten“ ist genau genommen aber nur in Bussen Pflicht. In normalen PKWs genügt es, den Inhalt, also das Erste-Hilfe-Material, mitzuführen. Dieses muss der DIN 13164 entsprechen. Dann reicht eine weiche Tasche (wie sie auf dem Bild zu sehen ist) aus. Ein solches Behältnis muss aber so beschaffen sein, dass es den Inhalt vor Staub, Feuchtigkeit und Schmutz schützt.

Was genau in einem Erste-Hilfe-Set steckt, haben sich die meisten Menschen noch nie gefragt. Dabei ist es gut, dies zu wissen, um im Ernstfall schnell reagieren zu können. Ein Blick auf die (nicht allzu lange) Liste des Inhalts lohnt sich also:

  • 1x Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm

  • 4x Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm

  • 2x Verbandpäckchen, DIN 13151-M

  • 1x Verbandpäckchen, DIN 13151-G

  • 1x Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm

  • 6x Kompressen, 10 cm x 10 cm

  • 2x Fixierbinden, DIN 61634-FB-6

  • 3x Fixierbinden, DIN 61634-FB-8

  • 1x Dreiecktuch, DIN 13 168-D

  • 1x Rettungsdecke, 210 x 160cm

  • 1x Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145

  • 4x Einmalhandschuhe, DIN EN 455

  • 1x Erste-Hilfe-Broschüre

  • 2x Feuchttücher zur Hautreinigung

  • 1x 14-teiliges Fertigpflasterset

  • 1x Verbandpäckchen K

  • 2x medizinische Gesichtsmasken Typ I, DIN EN 14683

Im KFZ-Verbandkasten DIN 13164 müssen sich seit Februar 2022 zusätzlich zwei medizinische Gesichtsmasken befinden.


Was ändert sich im Verbandkasten?

Alle DIN-Normen unterliegen regelmäßigen Überprüfungen, die auf Vorschläge der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) überarbeitet werden. Letztere berücksichtigt Erfahrungen notfallmedizinischer Kenntnisse und aktuell die Herausforderung mit der COVID-19 Pandemie. Als zusätzlichen Hygieneschutz hat das zuständige DIN-Gremium daher die Aufnahme von Gesichtsmasken veranlasst.

Geändert haben sich demnach drei Dinge: Der Verbandkasten muss zwei Mund-und-Nasenbedeckungen enthalten. Um Platz dafür zu schaffen, sind von nun an nur noch ein, statt zwei Dreieckstücher Vorschrift und das Verbandtuch der Größe 40 x 60 cm muss gar nicht mehr dabei sein. So wird gewährleistet, dass alle Materialien Platz finden.

Bei den medizinischen Gesichtsmasken steht es jedem frei, sich für OP- oder FFP2-Masken zu entscheiden. Beides wird bei einer Verkehrskontrolle akzeptiert.

Gibt es eine Übergangsfrist für Verbandkästen?

Obwohl das Mitführen zweier medizinischer Masken seit Februar 2022 verpflichtend für alle Fahrer ist, gibt es eine Übergangsphase: Der Inhalt nach alter Norm ist noch bis zum 31. Januar 2023 gültig. Ist das Material nach dieser Karenzzeit von zwölf Monaten nicht vollständig, verstoßen Autofahrer gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und müssen mit einem Verwarnungsgeld von fünf Euro rechnen. Da zwei Masken deutlich günstiger zu erwerben sind, empfiehlt PRIMEROS, sich diese zu besorgen und den KFZ-Verbandkasten einfach damit aufzufüllen. Denn Aufrüsten ist erlaubt! Und jene Bestandteile, die sich geändert haben (eins der beiden Dreiecktücher und das kleinere Verbandtuch) zu entfernen. Alternativ kann ein Verbandkasten nach neuer Norm spätestens ab dem 31. Januar 2023 im Handel erworben werden. Beim nächsten Gang zum PKW kann zusätzlich zum Verbandkasten überprüft werden, ob das Warndreieck vorhanden und intakt ist und ob genügend Warnwesten griffbereit liegen.

Was es mit dem Ablaufdatum beim Verbandmaterial auf sich hat

Da wir in diesem Beitrag schon mal über den KFZ-Verbandkasten sprechen, seien an dieser Stelle noch ein paar Dinge erwähnt. Die wichtigste Aufgabe von Pflastern und Verbänden ist es, Wunden sauber zu halten und Menschen vor einer Infektion zu schützen. Dafür müssen sie in einem einwandfreien Zustand sein. Es ist daher ratsam, die Verbandmaterialien regelmäßig zu prüfen, denn diese haben ein Ablaufdatum. In der Regel sind sie ab Produktionsdatum fünf Jahre haltbar. Danach leidet die Klebekraft bei Pflastern, Wundauflagen könnten nicht mehr steril sein, Mullbinden verlieren an Elastizität und Einweghandschuhe werden porös. Aber nicht immer muss das gesamte Set ausgetauscht werden. Einzelne Artikel können zum Beispiel aus der Apotheke ersetzt werden.

Was aber unersetzlich ist, sind die Kenntnisse, mit denen man die Materialien nutzt und Verbände anlegt. Wer daher neben dem Verbandkasten auch den Erste-Hilfe-Kurs auffrischen möchte, hat HIER die Möglichkeit, einen Kurs ganz in der Nähe zu buchen. Alles für die richtige Vorbereitung, die im Notfall entscheidend sein kann.


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